Vergaser-Restaurierungsgarantie
GARANTIEVEREINBARUNG
DIESE GARANTIEVEREINBARUNG tritt ab dem Datum des Wareneingangs zwischen Classic Carbs UK Ltd und dem in den Rechnungsdetails der Rechnung genannten Kunden in Kraft.
1. GARANTIEDECKUNG
1.1 Das Unternehmen garantiert, dass die vom Unternehmen reparierten und/oder überholten und an den Kunden gelieferten Produkte frei von Materialfehlern in der Verarbeitung sind, den geltenden Spezifikationen entsprechen und bei normalem Gebrauch die vorgesehene Funktion des Produkts erfüllen eine Frist von 6 Monaten ab dem Datum der Lieferung an den Kunden.
2. ABHILFE
2.1 Im Falle einer Verletzung der Garantie wird das Unternehmen nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten die fehlerhaften Produkte unverzüglich reparieren. Wenn dies nicht möglich ist, kann ein Ersatz, eine teilweise Rückerstattung oder eine vollständige Rückerstattung gewährt werden, wobei die geeignete Wahl letztendlich im Ermessen von Classic Carbs UK Ltd. liegt. Ein solches Rechtsmittel ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei Verstößen gegen Garantie.
3. GARANTIEAUSSCHLÜSSE
3.1 Die Garantie gilt nicht
(a) Verbrauchsteile;
(b) Schäden, die durch Unfall, Missbrauch, Missbrauch, Feuer, Flüssigkeitskontakt, Erdbeben oder andere äußere Ursachen verursacht wurden;
(c) Schäden, die durch den Betrieb des Produkts außerhalb der vom Hersteller veröffentlichten Richtlinien verursacht werden;
(d) Mängel, die durch normale Abnutzung oder anderweitig auf die normale Alterung des Produkts zurückzuführen sind.
4. REKLAMATIONSVERFAHREN
4.1 Der Kunde muss das Unternehmen innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung eines reklamierten Mangels (bis zum letzten Tag der Gewährleistungsfrist) schriftlich unter Angabe der Art des reklamierten Mangels benachrichtigen. Der Kunde muss das angeblich fehlerhafte Produkt auf eigene Kosten zur Überprüfung an das Unternehmen zurücksenden.
5. DATENSCHUTZ
5.1 Das Unternehmen und der Kunde verpflichten sich, alle geltenden Gesetze, Satzungen und Vorschriften zum Datenschutz einzuhalten. Beide Parteien ergreifen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor versehentlicher oder unrechtmäßiger Zerstörung oder versehentlichem Verlust, Änderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff zu schützen.
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
6.1 Die Gesamthaftung des Unternehmens, sei es wegen Vertragsbruch, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit und verschuldensunabhängiger Haftung) oder aus anderen Gründen, darf den ursprünglichen Kaufpreis der Produkte nicht überschreiten. In keinem Fall haftet das Unternehmen für Nutzungsausfälle, Datenverluste, Betriebsunterbrechungen oder indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art.
7. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND
7.1 Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Vereinigten Königreichs und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.
8. GANZE VEREINBARUNG
8.1 Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar und ersetzt alle möglicherweise bestehenden früheren Mitteilungen oder Vereinbarungen.
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